Reformierte Volksabstimmung am
27. September 2026

Güggelzwang für die Kirchgemeinden

Knappes Ja für Gegenvorschlag:

Stadt Zürich gibt den Ausschlag

Die Stimmbürger der reformierten Landeskirche haben am 27. September die Klimaschutz-Vorlage mit 52.7 Prozent angenommen (60'781 Ja bei 54'479 Nein). Die Stimmbeteiligung erreichte aufgrund der politischen Abstimmungen 40 Prozent. 

Der Gegenvorschlag des Kirchenrats, von der Synode knapp gebilligt, kombinierte die Anliegen der Schöpfungsinitiative mit Zwangselementen zur Durchsetzung, namentlich der obligatorischen Zertifizierung mit dem Umweltlabel Grüner Güggel.

Ein näherer Blick auf die Ergebnisse zeigt Erstaunliches. Das kantonale Statistische Amt, das die Abstimmung durchführte, erhielt aus 109 politischen Gemeinden Nein-Mehrheiten; nur 51 votierten zustimmend. Den Ausschlag gaben die Stadtzürcher Reformierten. Ohne ihren Ja-Überschuss von 7'000 Stimmen wäre die Vorlage gescheitert. 

In anderen Städten, auch in Winterthur, votierten die Urnengänger ebenfalls zustimmend – doch ausnahmslos alle Gemeinden im Umfeld Winterthurs lehnten die Vorlage mit dem kirchlichen Netto-Null-Ziel 2035 ab. In den Oberländer wie Unterländer Dörfern war das Nein fast flächendeckend. 

Auffällig sind zudem Nein-Mehrheiten in Kirchgemeinden, die mit dem Grünen Güggel unterwegs sind. Eine Analyse der Ergebnisse nach Bezirken, aufgrund der in den politischen Gemeinden gezählten Stimmen:

Im Bezirk Affoltern, wo die in der Regionalgemeinde vereinigten neun Kirchgemeinden (dem Bezirkshauptort folgend) den Grünen Güggel annehmen, resultierte eine Zustimmung von 52.4 Prozent; vier kleine Kirchgemeinden lehnten ab.

Im Weinland ergab sich in vier von 20 politischen Gemeinden ein Ja; die Neinsager machten 56.6 Prozent aus. Die Kirchgemeinde Andelfingen, 2025 mit dem Grünen Güggel zertifiziert, lehnte die Vorlage mit fast 58 Prozent ab. In den Kirchgemeinden Laufen am Rheinfall und Feuerthalen, ebenfalls im Vorjahr zertifiziert, wurden 294 Ja und 296 Nein eingelegt.

In den Dörfern Nein, in Vorstädten teils Ja

Im Bezirk Bülach resultierte eine Nein-Mehrheit von 54.4 Prozent. Während in Wil im Rafzerfeld drei von vier Stimmenden ablehnend votierten, hielten sich in Kloten, Opfikon-Glattbrugg und Wallisellen Ja und Nein die Waage. Bülach, 2018 zertifiziert und 2022 rezertifiziert, lehnte mit 61.8 Prozent ab.

Im benachbarten Unterländer Bezirk Dielsdorf gab es bloss im Dorf Hüttikon (Kirchgemeinde Furttal) ein positives Zufallsmehr von 44:42 Stimmen. Sonst überwogen die Nein-Stimmen in allen 21 politischen Gemeinden – insgesamt 58.9 Prozent.

Im suburbanen Limmattal, wo die Reformierten bloss noch ein gutes Siebtel der Wohnbevölkerung stellen, stimmten 52.9 Prozent zu. In Schlieren, das mit Weiningen und Dietikon die Zertifizierung anstrebt, votierten über 60 Prozent zustimmend; Urdorf und Birmensdorf lehnten ab.

Ablehnung im Oberland

Im Oberland überwog die Ablehnung deutlich. Die elf Kirchgemeinden des Bezirks Hinwil lehnten die Vorlage sämtlich ab (insgesamt 55.8 Prozent Nein), auch Dürnten, das den Grünen Güggel erlangt hat (54.7 Prozent Nein). Allein in Wetzikon lagen die Befürworter fast gleichauf.

Der Bezirk Pfäffikon bietet mit 54.8 Prozent Nein-Stimmen ein ähnliches Bild. Die Kirchgemeinde Fehraltorf, die das Güggel-Zertifikat 2022 erlangte, lehnte mit 52 Prozent Nein ab; das 2025 zertifizierte Weisslingen gar mit 67 Prozent! Als einzige Kirchgemeinde stimmte Illnau-Effretikon (auf dem Weg zur Zertifizierung) zu.

Im verstädterten oberen Glatttal trug die Stadt Uster (58.9 Prozent) den grössten Teil zum Ja-Überschuss des Bezirks von 607 Stimmen bei (gesamthaft 53.1 Prozent Ja). In vier von zehn politischen Gemeinden gab es ein Nein.

Güggel-erfahrene Gemeinden ohne Begeisterung

Um den Zürichsee hat der 27. September auch bemerkenswerte Ergebnisse geliefert. Meilen war 2015 die erste Schweizer Kirchgemeinde überhaupt, die sich mit dem Grünen Güggel zertifizierte. Nun sagten weniger als 52 Prozent der Stimmenden Ja zur kantonalen Güggelpflicht. In Stäfa-Hombrechtikon, seit 2016 Güggel-Träger, resultierte exakt dasselbe Votum. An der Goldküste stimmten insgesamt 50.8 Prozent für die Vorlage. Im Bezirk Horgen legten 53.2 Prozent ein Ja ein. Im Bezirkshauptort – die Kirchgemeinde ist zertifiziert – resultierte ein Zufallsmehr von acht Stimmen. 

In Winterthur fiel das Ja leicht

Die Reformierten in den beiden Grossstädten gaben den Ausschlag. In den sieben Kirchgemeinden Winterthurs stimmten 62.4 Prozent der Urnengänger zu – ein Ja-Überschuss von fast 2800 Stimmen. Das Ja fiel den Winterthurer Reformierten leicht, weil die versierte Liegenschaften-Verantwortliche des Stadtverbands den Kirchgemeinden einen Grossteil der Arbeit abnimmt (ein Umweltteam für alle!) und die vier noch nicht zertifizierten Gemeinden im Konvoi geschickt anleitet. 

Im rezertifizierten Winterthur-Seen hat die Ernüchterung über den anhaltenden Güggel-Aufwand die Zustimmung auf 53 Prozent sinken lassen. In Winterthur-Stadt gab es fast 72 Prozent Ja. Der Kontrast zur Region ist eklatant: Alle Landgemeinden des Wahlkreises Winterthur lehnten die Vorlage ab!

Stadtzürcher geben den Ausschlag – nach Ja-Empfehlung der Kirchenpflege

Die Reformierten in der Stadt Zürich entschieden die Abstimmung. 12'179 stimmten Ja, 5'177 Nein. Der Ja-Überschuss von 7'002 Stimmen ist grösser als jener von 6'303 im Kanton (60'773 Ja bei 54'470 Nein). Mit anderen Worten: Ausserhalb dieses einen Wahlkreises fand die kantonalkirchliche Vorlage keine Ja-Mehrheit. 

Weshalb legten 70.2 Prozent der Stadtzürcher Reformierten ein Ja ein? Ein Grund – neben der Hitze im Sommer 2026: Die Kirchenpflege der Riesengemeinde (im Bezirk lebt fast ein Fünftel aller Stimmberechtigten der Landeskirche) hatte Anfang Juli eine Ja-Empfehlung beschlossen. Anders als die meisten Kirchenpflegen im Kanton, die nach der kirchenrätlichen Mahnung zur Zurückhaltung keine Empfehlung für den Abstimmungskampf abgaben, wurde die Stadtzürcher Kirchenpflege, mit Juristen wohl versehen, aktiv und legte der Kirchenbasis ein Ja nahe. 

Im reformiert.lokal, das vor einem Monat in die Haushalte gelangte, ist nach der Information über die Vorlage und ihre Entstehung zu lesen: «Der Gegenvorschlag stimmt mit den Vorhaben der Kirchgemeinde Zürich überein, deshalb unterstützt die Kirchenpflege den Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative. Er decke sich mit vielen Massnahmen, welche die reformierte Kirchgemeinde Zürich in verschiedenen Bereichen bereits ergriffen habe und noch ergreifen werde, heisst es in der Begründung. An der Einführung des ‹Grünen Güggels› wird bereits gearbeitet …»
 

Kurzanalyse der Abstimmung von ref.ch mit Karte, welche die Ja-Stimmenanteile in den politischen Gemeinden anzeigt.

 

Podien

Zur Information der Stimmbürger veranstalten Kirchgemeinden Podien. 
Pro- und Kontra-Vertreter werden ihre Gesichtspunkte darlegen und diskutieren: 

Dienstag, 25. August, 20.00: Wetzikon, Kirche
Donnerstag, 27. August, 19.30: Kloster Kappel, Zwinglisaal
Mittwoch, 2. September, 19.30: Winterthur Seen, KGH, Kanzleistrasse 37
Mittwoch, 2. September, 19.30: Dietlikon, KGH, Dorfstrasse 15
Donnerstag, 3. September, 19.00: Zürich, St. Peter, Kirche
Donnerstag, 3. September, 19.30: Urdorf, Neue ref. Kirche, Weihermattstrasse 40 
Montag, 7. September, 19.00: Horgen, KGH, Kellistrasse 21
Dienstag, 8. September, 19.30: Andelfingen, Kirche 
Donnerstag, 10. September, 19.30: Regensdorf, Kirche
Freitag, 18. September, 19.30: Zürich, Hirschengraben 7 (Hirschli) 

Die Vorlage

Die Vorlage umfasst wenige Änderungen in der Kirchenordnung. Diese schränken die Freiheit der Kirchgemeinden ein. 
Hier finden Sie die umstrittenen Artikel der Kirchenordnung, die zur Abstimmung kommen, mit kursivem Kommentar.


Art. 4a    
Die Landeskirche schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und pflegt mit diesen einen schonenden Umgang, namentlich durch
a. den Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger,
b. das Vermindern und Vermeiden von Treibhausgasemissionen und weiteren Umweltauswirkungen beim Wahrnehmen ihres Auftrags,
c. die Behandlung ökologischer Themen in Bildung und Spiritualität,
d. die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft.


Art. 4a
Die Bestimmung verpflichtet die Kirche insgesamt zu ökologischem Aktivismus. Dieser wird dem Auftrag von Verkündigung, Diakonie und Gemeindeaufbau, Seelsorge und Bildung (Artikel 5) vorangestellt! Die Bestimmung sprengt den Grundlagenteil der Kirchenordnung, wo das Eintreten „für die Würde des Menschen, die Ehrfurcht vor dem Leben und die Bewahrung der Schöpfung“ bereits prägnant festgehalten ist (Artikel 4). Der Verzicht auf fossile Energieträger gehört nicht in die Kirchenordnung.

 


Art. 247a 
1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche vermindern ihre betrieblichen Umweltauswirkungen, soweit sich diese nicht vermeiden lassen.
2 Sie verwenden zur Erfassung und zur Verminderung ihrer betrieblichen Umweltauswirkungen die vom Kirchenrat bezeichneten Mittel.
3 Der Kirchenrat regelt die Einzelheiten. Er bezeichnet insbesondere die massgebenden Sachbereiche und die zu erhebenden Kennzahlen.


Art. 247a
Das Ziel der Verminderung ist sinnvoll. Doch der Kirchenrat erhält zu weitreichende Kompetenzen. So kann er weitere Sachbereiche bezeichnen, in denen Emissionen vermindert werden müssen. Er erhält namentlich die Kompetenz, diese Bestimmungen in Verordnungen umzusetzen.
Die Freiheit der Kirchgemeinden im Umgang mit ihren Gebäuden wird massiv eingeschränkt. Die Finanzierbarkeit ist ungeklärt.

 


Art. 247b 
1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche senken die Treibhausgasemissionen.
2 Die Kirchensynode legt mit Blick auf die Senkung der Treibhausgasemissionen namentlich fest:
a. die betreffenden Sachbereiche und einzelnen Treibhausgase,
b. die Absenkungsziele, 
c. die Pflichten von Kirchgemeinden und der Landeskirche.


Art. 247b
Die Bestimmung gibt ein sinnvolles Ziel vor, aber schiesst übers Ziel hinaus. Sie ist zentralistisch, indem sie Kirchgemeinden neue Pflichten auferlegt. Dies widerspricht dem grundlegenden Grundsatz der Subsidiarität: Kirchgemeinden „regeln ihre Angelegenheiten … selbständig“ (Artikel 152 der Kirchenordnung).

 


Art. 248 (Übergangsbestimmung)
Die Kirchensynode legt gemäss Art. 247b Abs. 2 lit. a und b die Absenkungsziele für gebäudebezogene CO2-Emissionen so fest, dass bis Ende 2035 das Ziel «Netto-Null» erreicht werden kann.


Art. 248
Die Zürcher Stimmbürger haben kürzlich gegen Netto Null 2040 gestimmt. Die Kirche braucht kein eigenes Ziel. Die staatliche Vorgabe (Netto Null 2050) genügt.

Von der Schöpfungsinitiative zum Gegenvorschlag

Ökologisch bewegte Kreise reichten 2023 die sogenannte Schöpfungsinitiative ein. Sie verlangten darin, dass die Kirche die Treibhausgasemissionen bis 2035 auf Netto Null reduziert. 

Der Kirchenrat nahm die zentralen Forderungen der Initiative ungemildert auf. In seinen Gegenvorschlag fügte er die Pflicht zur Güggel-Zertifizierung für alle Kirchgemeinden ein. 

Die Synode sagte knapp Ja. Da die Initianten daraufhin ihr Begehren zurückzogen, aber gleichzeitig das Referendum ergriffen wurde, entscheidet nun das reformierte Kirchenvolk über die Vorlage. 

Die Kirchensynode am 27. Januar 2026.

Argumente


NEIN zum Güggelzwang

Massnahmen für den Umweltschutz und den schonenden Umgang mit Ressourcen sind dringlich; darüber besteht Einigkeit. Der „Grüne Güggel“ zeigt zwar sinnvolle Schritte auf. Doch zielführende ökologische Massnahmen werden seit langem auch ohne den „Grünen Güggel“ ergriffen. Die vorhandenen Instrumente (STRATUS PLUS) werden genutzt. 

Umweltschutz in der Kirche braucht Freiräume. Die Fixierung auf den „Grünen Güggel“ engt ein. Der Zwang zur Zertifizierung ist abzulehnen. Denn es gibt Alternativen wie ECOCHURCH. Die Kirchgemeinden stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Wie sie vorgehen, sollen sie wie bisher selbst entscheiden und verantworten.

Wir sagen: NEIN zum Güggelzwang.


NEIN zur Zentralisierung

Der Umgang mit Immobilien ist Sache der Kirchgemeinden. Die Freiheit macht einen wesentlichen Aspekt ihrer Autonomie aus. 

Der Kirchenrat kann bereits Richtlinien für Bau, Unterhalt und Nutzung erlassen. Bei einem Ja zur Vorlage erhält er weitreichende neue Kompetenzen: Er kann festlegen, wie die Kirchgemeinden ökologisch vorgehen müssen, bis in die Einzelheiten. In Verordnungen will er weitere Bestimmungen erlassen. 

Diese bedeutet eine massive Zentralisierung in der Zürcher Landeskirche. Mehr Vorschriften treffen Kirchgemeinden hart und belasten die Kirchenpflegen. Das Ziel muss weniger Bürokratie sein. 

Wir sagen: NEIN zur Zentralisierung. 


NEIN zur Selbsttäuschung

Selbsttäuschung, Augenwischerei und die Überschätzung der eigenen Möglichkeiten helfen auch im Klimaschutz nicht weiter. Ob und wie CO2 und andere klimaschädliche Gase im erforderlichen Umfang der Atmosphäre entzogen werden können, ist unklar. Der Kauf von Zertifikaten für Senken im Ausland gleicht einem Ablasshandel. 

Die Landeskirche und die Kirchgemeinden erfassen nur die Emissionen eines Teils ihrer Gebäude. Emissionen werden auch durch Konsum und Mobilität der Bevölkerung verursacht. Sie fallen bei der Herstellung von Produkten im In- und Ausland, bei ihrem Transport und bei ihrer Entsorgung an. 

Wir sagen: NEIN zur Selbsttäuschung.


NEIN zur Überlastung der Kirchenpflegen

Die Kirchenpflegen sind vielfach gefordert (Digitalisierung!). Mit dem Güggelzwang und zusätzlichen Vorschriften würden ihnen weitere Aufgaben aufgebürdet. Der Güggelzwang bedeutet, dass alle Kirchenpflegen sich mit der Zertifizierung befassen, Beauftragte stellen und das Umweltmanagement ins Konzept der Kirchgemeinde integrieren müssen. 

Kirchgemeinden, die ohne Label ökologischer werden wollen, haben bereits heute die Instrumente für Gebäudesanierungen. Mit dem Güggelzwang würde das, was für den Umweltschutz getan werden soll, zur drückenden Aufgabe.

Wir sagen: NEIN zur Überlastung der Kirchenpflegen.


NEIN zum Korsett

Die Zürcher Landeskirche hat mehr und mehr Bereiche rechtlich geregelt.
Diese Verrechtlichung gleicht einem Korsett, das stützt und einschnürt. Nun soll auch der Klima- und Umweltschutz in ein Korsett gezwängt werden, mit kantonsweit gültigen einheitlichen Vorschriften, die mit dem Netto-Null-Ziel 2035 weit herausfordernder sind als die kantonalen. Dieses obrigkeitliche Gehabe ist abzulehnen. Wir sind Kirche im Staat, nicht Staat im Staat. 

Für ein nachhaltiges ökologisches Engagement brauchen Kirchgemeinden Freiheit. Freiheit lässt vor Ort Kreativität wachsen. Stadt-, Agglo- und Landgemeinden über einen Leisten zu schlagen, schadet der Kirche. Die Landeskirche soll fördern, begleiten, unterstützen und wenn nötig finanzieren – nicht zwingen.

Wir sagen: NEIN zum Korsett.


NEIN zur Verschleierung

Der Gegenvorschlag betont die Bewahrung der Schöpfung. Doch im Abstimmungsbüchlein schreibt der Kirchenrat, dass es vor allem um den Ersatz fossiler Heizungen geht. Energetische Sanierungen von Gebäuden seien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels nicht notwendig. 

Braucht es wirklich Vorschriften seitens der Landeskirche, damit alte Heizungen ersetzt werden? Wir sagen nein. Die kantonale Vorgabe 
von Netto Null 2050 genügt als Zielvorgabe.

Wir sagen: NEIN zur Verschleierung.

Pro und Kontra

«Wir haben das ganze Kirchenareal renaturiert.» – «Aber wo ist denn die Kirche?»
Wir anerkennen das Bemühen der Befürworter um wirksamen Klimaschutz mit dem Ziel,  die Schöpfung zu bewahren. Hier fünf häufig geäusserte Argumente.

Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen sind dringend.

Umweltschutz-Bemühungen sind dringlich. Der Grüne Güggel dient dazu. Doch es geht auch ohne: Bereits heute bilanzieren alle Kirchgemeinden die Emissionen mit der Software STRATUS PLUS, die den Zustand der Gebäude mit einem langfristigen Investitionsplan aufzeigt und die Planung ökologischer Massnahmen ermöglicht.

Das Ziel «Netto-Null 2035» ist nicht für alle Kirchgemeinden realistisch und umsetzbar. Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz oder benötigen hohe Investitionen. Bund und Kanton orientieren sich beim Netto-Null-Ziel am Jahr 2050.

Ohne Zertifikat gibt es keinen Umweltschutz in den Kirchgemeinden.

Umweltschutz ist in vielen Kirchgemeinden seit Jahren wichtig: Gebäude werden wärmetechnisch saniert, Heizungen ersetzt, Grünflächen nur teilweise gemäht, Bio-Label für Gemeindeessen berücksichtigt und vieles mehr. Auch ohne den Grünen Güggel handeln Kirchenpflegen und Mitarbeitende umweltbewusst. Die Mittel sollten möglichst direkt dem Umweltschutz zugutekommen und nicht der Zertifizierung.

Ohne Druck von oben handeln die Kirchgemeinden nicht.

Die Zürcher Kirchgemeinden unterscheiden sich stark. Einheitliche Vorgaben werden den unterschiedlichen Voraussetzungen nicht gerecht. Fragen der Immobilienverwaltung und Sanierung lassen sich besser vor Ort beurteilen als durch zentrale Verordnungen.

Der Trend, ökologisch bewusst zu leben, zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. So achten auch Mitglieder der Kirchenpflegen bei Sanierungen seit Jahren auf sinnvolle, umweltschonende Massnahmen. 

Der Grüne Güggel hilft Kirchgemeinden, sich mit dem Umweltschutz zu befassen.

Der «Grüne Güggel» kann ein geeignetes Instrument sein. Abzulehnen ist die verpflichtende Einführung für alle Kirchgemeinden – unabhängig von Grösse, Ressourcen oder Ausgangslage. Die Zertifizierung beansprucht Kirchenpflegen und Mitarbeitende erheblich. Langfristig gelingt Klimaschutz durch Engagement aus Überzeugung.

Landeskirche und Kirchgemeinden leisten einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz.

Die Treibhausgasemissionen sind zu vermindern. Allerdings werden bei der Bilanzierung nur Gebäude im Verwaltungsvermögen (Kirchen und Kirchgemeindehäuser, ein Teil der Pfarrhäuser) berücksichtigt, Gebäude im Finanzvermögen (vermietete Liegenschaften) nicht. Dadurch entsteht keine vollständige Gesamtbilanz der Emissionen. (Mehr Facts)

Klimaschutz vor Ort

Viele Kirchgemeinden haben seit langem Massnahmen zur Schonung des Klimas und für geringeren Ressourcenverbrauch ergriffen. Zürich-Hirzenbach tut dies ohne den „Grünen Güggel“, Andelfingen hat sich 2025 zertifiziert, Winterthur Seen hat die Rezertifizierung geschafft. Die Berichte zeigen auf, was mit dem Güggel geht, welche Mühe er macht – und was ohne ihn möglich ist.

Komitee

Nach der Annahme des Gegenvorschlags durch die Kirchensynode haben 46 Synodale das Referendum ergriffen. So können Sie, die reformierten Stimmbürger, am 27. September darüber abstimmen. 

Synodale aus drei Fraktionen der Synode haben das Komitee gebildet, welches das NEIN zum Gegenvorschlag vertritt und die Kirchgemeinden ins Bild setzt:

Simone Schädler, Effretikon, und Peter Schmid, Bäretswil (Leitung)
Martin Breitenstein, Winterthur, und Oliver Pierson, Dübendorf
Pfr. Christian Meier, Grüt, und Pfr. Franco Sorbara, Zürich
Agavni von Grünigen, Zürich.

Wir sind bereit, auf Fragen einzugehen und den Gegenvorschlag zu diskutieren. 
Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. 

Klimaschutz geht uns alle an! Machen Sie die Abstimmung in Ihrem Umfeld zum Thema! Unten finden Sie den Flyer „Güggelzwang NEIN“ zum Herunterladen, als Flyer A5 und auch als Druckvorlage A4.  

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